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P.3 Gesellschaftssitz, Rechtsordnung & Gerichtsbarkeit

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Verfasst von Philipp Rückert
Heute aktualisiert

Warum dieser Punkt für Investoren relevant ist

Der rechtliche Rahmen bestimmt, wie verlässlich Verträge sind, wie Streitigkeiten gelöst werden und wie durchsetzbar Investorenrechte tatsächlich sind.

Für professionelle Investoren ist deshalb nicht nur was gebaut wird entscheidend, sondern wo und unter welchem Rechtssystem.

Peak Atlas hat diesen Rahmen bewusst klar, konservativ und investorenfreundlich gewählt.


Sitz der Gesellschaft

Gesellschaft: Peak Atlas Group AG

Sitz: Würzburg, Bayern, Deutschland

Der Sitz der Gesellschaft ist dauerhaft in Deutschland verankert. Würzburg fungiert dabei als formaler und rechtlicher Ankerpunkt der Holding-Struktur.


Anwendbares Recht

Für die Peak Atlas Group AG gilt ausschließlich:

Deutsches Recht

Dies betrifft insbesondere:

• Gesellschaftsrecht (AktG)

• Vertragsrecht

• Haftungs- und Insolvenzrecht

• Kapitalmarkt- und Beteiligungsfragen

Deutsches Recht bietet im internationalen Vergleich:

• hohe Rechtssicherheit

• klare Kodifizierung

• starke Durchsetzbarkeit von Ansprüchen

• verlässliche Register- und Offenlegungspflichten


Gerichtsbarkeit & Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für gesellschaftsrechtliche und vertragliche Streitigkeiten liegt in Deutschland, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.

Für Investoren bedeutet das:

• keine exotischen Rechtsräume

• keine Offshore-Strukturen

• keine unklaren Zuständigkeiten

Streitigkeiten werden innerhalb eines stabilen, berechenbaren Rechtssystems behandelt.


Bedeutung für internationale Investoren

Auch für internationale Investoren ist diese Struktur bewusst gewählt:

• deutsches Gesellschaftsrecht ist international anerkannt

• Beteiligungsstrukturen sind klar abbildbar

• Investorenrechte sind rechtlich belastbar

• spätere Strukturmaßnahmen (z. B. IPO, Secondary, M&A) sind erleichtert

Bei Bedarf können Beteiligungen zusätzlich über Holding- oder Vehikelstrukturen abgebildet werden, ohne den rechtlichen Kern der Gruppe zu verändern.


Abgrenzung zu operativen Einheiten

Während die Holding bewusst in Deutschland verankert ist, können operative Einheiten:

• international tätig sein

• internationale Kunden bedienen

• lokal angepasste Strukturen nutzen

Die rechtliche Steuerung, IP-Haltung und Kapitalführung verbleiben jedoch zentral auf Holding-Ebene.


Warum diese Entscheidung langfristig sinnvoll ist

Diese Wahl ermöglicht Peak Atlas:

• institutionelle Investierbarkeit

• saubere Governance-Strukturen

• Skalierung ohne Rechtsunsicherheit

• klare Exit- und Transaktionsoptionen

Gerade im Kontext eines geplanten Plattform- und AI-Geschäftsmodells ist diese Stabilität ein entscheidender Faktor.


Weiterführende Dokumente

Im Data Room verlinkt:

• Handelsregisterauszug

• Satzung der Peak Atlas Group AG

• Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

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